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   OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 KN 11/20   

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https://dejure.org/2022,3807
OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 KN 11/20 (https://dejure.org/2022,3807)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.02.2022 - 1 KN 11/20 (https://dejure.org/2022,3807)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Februar 2022 - 1 KN 11/20 (https://dejure.org/2022,3807)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 7 BauGB; § 12 Abs 1 S 1 BauGB; § 2 Abs 3 BauGB; § 47 Abs 1 S 1 VwGO
    Abwägungsdefizit; Antragsbefugnis; Ermittlungspflicht; Immissionsschutzrecht; Lärmemissionskontingente; Motorsportanlage; Prognoseentscheidung; Sandabbau; Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32 Industriegebiet Wulfheide unwirksam

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2019 - 5 S 2015/17

    Zulässigkeit der Festsetzung der Entsprechung der zulässigen Größe der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 KN 11/20
    Die Gemeinde muss sich im Wege einer Prognoseentscheidung vergewissern, dass der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens in der Lage ist (vgl. Senatsurt. v. 11.12.2018 - 1 KN 185/16 -, BauR 2019, 613 = juris Rn. 39 mit Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 6.3.2018 - 4 BN 13.17 -, BauR 2018, 1086 = juris Rn. 22; ebenso BVerwG, Beschl. v. 5.3.2019 - 4 BN 18.18 -, BauR 2019, 1400 = juris Rn. 6).

    Auch wäre die Beigeladene nicht mehr, wie von § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB gefordert, zur Durchführung ihres Vorhabens in der Lage gewesen; insofern fällt der Antragsgegnerin ein Verstoß gegen ihre Pflicht zur Last, eine begründete Prognoseentscheidung zu treffen und sich so eine gewisse Sicherheit zu verschaffen, dass der Vorhabenträger die im Durchführungsvertrag übernommenen Verpflichtungen erfüllen und das geplante Vorhaben zu Ende führen kann (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 5.3.2019 - 4 BN 18.18 -, BauR 2019, 1400 = juris Rn. 6 m.w.N.).

  • BVerwG, 05.03.2019 - 4 BN 18.18

    Bestimmung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans durch die Gemeinde für ein mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 KN 11/20
    Die Gemeinde muss sich im Wege einer Prognoseentscheidung vergewissern, dass der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens in der Lage ist (vgl. Senatsurt. v. 11.12.2018 - 1 KN 185/16 -, BauR 2019, 613 = juris Rn. 39 mit Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 6.3.2018 - 4 BN 13.17 -, BauR 2018, 1086 = juris Rn. 22; ebenso BVerwG, Beschl. v. 5.3.2019 - 4 BN 18.18 -, BauR 2019, 1400 = juris Rn. 6).

    Auch wäre die Beigeladene nicht mehr, wie von § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB gefordert, zur Durchführung ihres Vorhabens in der Lage gewesen; insofern fällt der Antragsgegnerin ein Verstoß gegen ihre Pflicht zur Last, eine begründete Prognoseentscheidung zu treffen und sich so eine gewisse Sicherheit zu verschaffen, dass der Vorhabenträger die im Durchführungsvertrag übernommenen Verpflichtungen erfüllen und das geplante Vorhaben zu Ende führen kann (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 5.3.2019 - 4 BN 18.18 -, BauR 2019, 1400 = juris Rn. 6 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 KN 11/20
    Die Mängel sind auch auf das Ergebnis des Verfahrens bzw. das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen (vgl. zu den Anforderungen BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - 4 CN 1.11 -, BVerwGE 145, 231 = juris Rn. 16).
  • BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 3.19

    Befristung einer Genehmigung; Echte Konkurrenz; Genehmigung; Nachlaufeffekt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 KN 11/20
    Diese Sichtweise berücksichtigt allerdings nicht, dass im Immissionsschutzrecht das sog. Prioritätsprinzip gilt, nach dem regelmäßig dem Vorhaben Vorrang gebührt, für das der Antrag früher gestellt bzw. früher zur Entscheidungsreife gelangt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.6.2020 - 4 C 3.19 -, BVerwGE 169, 39 = juris Leitsatz 1 und Rn. 19 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.2014 - 4 CN 4.13

    Laubmischwald; Laubholzanteil; Wald; Waldfläche; Waldumbau; Waldrand; Baumarten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 KN 11/20
    In der Folge wäre der Plan, worauf die Industrie- und Handelskammer Stade in ihrer Stellungnahme vom 12. November 2018 hingewiesen hatte, vollzugsunfähig und damit wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB unwirksam geworden (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 25.6.2014 - 4 CN 4.13 -, BVerwGE 150, 101 = juris Rn. 14).
  • BVerwG, 06.03.2018 - 4 BN 13.17

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Geltendmachung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 KN 11/20
    Die Gemeinde muss sich im Wege einer Prognoseentscheidung vergewissern, dass der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens in der Lage ist (vgl. Senatsurt. v. 11.12.2018 - 1 KN 185/16 -, BauR 2019, 613 = juris Rn. 39 mit Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 6.3.2018 - 4 BN 13.17 -, BauR 2018, 1086 = juris Rn. 22; ebenso BVerwG, Beschl. v. 5.3.2019 - 4 BN 18.18 -, BauR 2019, 1400 = juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2018 - 1 KN 185/16

    Anpassungsgebot; Ausfertigung; Auslegungsbekanntmachung; vorhabenbezogener

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 KN 11/20
    Die Gemeinde muss sich im Wege einer Prognoseentscheidung vergewissern, dass der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens in der Lage ist (vgl. Senatsurt. v. 11.12.2018 - 1 KN 185/16 -, BauR 2019, 613 = juris Rn. 39 mit Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 6.3.2018 - 4 BN 13.17 -, BauR 2018, 1086 = juris Rn. 22; ebenso BVerwG, Beschl. v. 5.3.2019 - 4 BN 18.18 -, BauR 2019, 1400 = juris Rn. 6).
  • BVerwG, 27.06.2007 - 4 BN 18.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Eigentümer eines nicht in den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 KN 11/20
    Der von der Beigeladenen zum Beleg zitierten Passage einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der das Interesse an der Verbesserung des bauplanungsrechtlichen status quo und damit an der Erweiterung des eigenen Rechtskreises eine bloße Erwartung ist, die nicht schutzwürdig und damit nicht abwägungserheblich ist (BVerwG, Beschl. v. 27.6.2007 - 4 BN 18.07 -, ZfBR 2007, 685 = juris Rn. 6), liegt der Fall eines Grundstückseigentümers zugrunde, der mit seinem bisher nicht bebaubaren Grundstück in den Geltungsbereich eines Bebauungsplans einbezogen werden wollte.
  • BVerwG, 27.09.2021 - 4 BN 17.21

    Antragsbefugnis eines Planinnenliegers bei Bebauungsplanänderung, die auch sein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 KN 11/20
    Nicht abwägungserheblich sind dabei geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (stdRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 27.9.2021 - 4 BN 17.21 -, ZfBR 2022, 69 = juris Rn. 4 und 8 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2003 - 1 ME 212/03

    Bauvoranfrage; Einvernehmen; Ermessen; Erschließung; Ersetzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 KN 11/20
    Denn die Antragsgegnerin wäre wegen § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB nicht berechtigt, das Einvernehmen aufgrund gegenläufiger Planungsabsichten zu verweigern; insoweit ist sie auf die Sicherungsinstrumente der §§ 14, 15 BauGB verwiesen (vgl. Senatsbeschl. v. 12.9.2003 - 1 ME 212/03 -, NVwZ-RR 2004, 91 = juris Rn. 15).
  • BVerwG, 31.08.2021 - 4 BN 4.21

    Zum Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 7 BauGB

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2024 - 1 ME 134/23

    Außenbereich; Baugenehmigung; Drittschutz; Erweiterung; Erweiterungsabsichten;

    Alternativ in Betracht kommt eine Geltung des Prioritätsprinzips, nach dem derjenige den Vorrang genießt, dessen Genehmigungsantrag früher gestellt bzw. zur Entscheidungsreife gelangt ist (vgl. Senatsurt. v. 10.2.2022 - 1 KN 11/20 -, BauR 2022, 1021 = juris Rn. 28 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 13.05.2022 - 1 KN 85/20

    Betriebswohnen; Betriebswohnung; Dauerwohnen; Reines Wohngebiet; Sondergebiet

    Nicht abwägungserheblich sind dabei geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (BVerwG, Urt. v. 27.9.2021 - 4 BN 17/21 -, ZfBR 2022, 69 = NVwZ 2022, 73 = juris Rn. 8; Senatsurt. v. 10.2.2022 - 1 KN 11/20 -, juris Rn. 22).
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